Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit es nicht anders vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen EquiVel Pferdephysiotherapie-Katrin Berghoff (im folgenden „Pferdephysiotherapeutin“ genannt) und dem Pferdehalter. 

§ 2 Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen EquiVel Pferdephysiotherapie-Katrin Berghoff und dem Pferdehalter sind privatrechtlicher Natur. Es gilt der Gerichtsstand; Amtsgericht Ebersberg. Bei ausländischen Antragsgegnern ist deutsches Recht anzuwenden. 

§ 3 Auftrag und Leistung
Der Auftraggeber beauftragt die Pferdephysiotherapeutin, an dem in seinem Eigentum stehenden Reittier die physiotherapeutische Behandlung nach vorheriger Besprechung( Umfang/Art der Therappie) durchzuführen. Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorausgesetzt. Die Pferdephysiotherapuetin verpflichtet sich, die von ihr angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Zu den allgemeinen Therapieleistungen zählen; Palpation – Massage – aktive/passive Mobilisation – Lymphdrainage – Akupressur – Gerätetherapie. 

§ 4 Ort und Zeitpunkt
Auftraggeber und Pferdephysiotherapeutin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigtem Ort und Zeitpunkt. Die Pferdephysiotherapeutin erbringt ihre Leistung nur in Anwesenheit des Auftraggebers, es sei denn, es wird eine Hilfsperson von Seiten des Auftraggebers gestellt oder alleiniges Therapieren bewilligt. Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig. Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse werden von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,0 Stunde akzeptiert. Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit. 
 § 5 Abnahme
Die Durchführungsabnahme ( Unterschrift ) erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber. Ist der Auftraggeber am Ende der Therapieeinheit nicht anwesend, so gilt die Durchführung durch die vorher geleistete Unterschrift auf dem Behandlungsauftrag als gegeben. 

§ 6 Preise und Zahlung
Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste (www.equivel-pferdephysio.de) angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit. Die Zahlung erfolgt sofort nach Behandlungsende in bar. Im Falle des Rücktritts durch den Pferdehalter bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin entstehen dem Pferdehalter keine Kosten. Bei Unterschreitung dieser Frist kann die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung berrechnet werden. 

§ 7 Ende des Behandlungsauftrages
Nach Ablauf der Behandlungseinheit (zeitlich festgelegt) und der Zahlung endet der Behandlungsauftrag für diesen Tag. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Pferdehalter entgegen therapeutischem Rat gewünscht, haftet der Pferdephysiotherapeut nicht für die entstehenden Folgen. 

§ 8 Gewährleistung und Haftung
Die Pferdephysiotherapeutin haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen. Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung, Bewegung oder Haltung des Reittiers in Bezug auf die Behandlungseinheit und Krankheitsumstände nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde. Ein Mangel muss der Pferdephysiotherapeutin sofort bekannt gegeben werden. Es muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Ein Schaden muss der Pferdephysiotherapeutin unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden. Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden. Grundsätzlich kann ein Heilungserfolg nicht garantiert werden. 

§ 9 Sonstiges
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von EquiVel Pferdephysiotherapie-Katrin Berghoff treten am 1.11.2008 in Kraft. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.